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Erlaubtes Automatenspiel: sieben Merkmale

Für virtuelle Automatenspiele schreibt § 22a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 eine Reihe von Eigenschaften vor, die sich am Bildschirm nachsehen lassen: höchstens ein Euro je Partie, im Mittel wenigstens fünf Sekunden, kein selbsttätiger Start, kein angesparter Jackpot, Gewinnplan und mittlere Quote am Einsatzfeld. Sieben solche Merkmale ergeben zusammen eine Probe, die eine Viertelstunde dauert.

Was „erlaubt“ bei einem Automatenspiel bedeutet

Eine Erlaubnis gilt in diesem Bereich nicht pauschal für ein Haus und sein Programm. Nach § 22a Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 braucht jedes einzelne virtuelle Automatenspiel eine eigene Erlaubnis; ein Spiel ohne diese Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel.

Diese Konstruktion erklärt eine Beobachtung, die viele Leser aus der Praxis kennen: Ein Titel, der früher verfügbar war, fehlt plötzlich, oder ein bekanntes Spiel verhält sich anders als in Erinnerung. Beides folgt aus derselben Ursache – die Prüfung findet je Spiel statt, und die Vorgaben, die dabei eingehalten werden müssen, verändern das Spiel sichtbar.

Daraus folgt die Herangehensweise dieser Seite. Statt Titel zu benennen oder zu bewerten, beschreibt sie sieben Eigenschaften, die jedes erlaubte Automatenspiel zeigen muss. Sie sind nachprüfbar, sie brauchen kein Fachwissen, und fünf von ihnen kosten keine Einzahlung.

Was diese Seite ausdrücklich nicht nennt: Auszahlungsquoten einzelner Spiele, Schwankungsbreiten, höchste Faktoren oder Namen von Herstellern. Solche Angaben gehören in das Spiel selbst, wo sie nach Abs. 3 ohnehin stehen müssen, und jede Übernahme in einen redaktionellen Text wäre ein Zitat ohne Prüfmöglichkeit.

Eine Einordnung noch zum Umfang: § 22a gilt für virtuelle Automatenspiele. Andere Online-Casinospiele – Tischspiele und Kartenspiele etwa – sind anders geregelt, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst, weshalb die Verfügbarkeit vom Bundesland abhängt. Diese Seite behandelt den Automatenteil und nicht den übrigen.

Erlaubtes Automatenspiel – Einsatzfeld mit der Obergrenze von einem Euro
Das erste Merkmal steht am Einsatzfeld und braucht keine Anmeldung, nur einen Blick.

Merkmal eins: der Euro je Partie

Nach § 22a Abs. 7 darf der Einsatz je Partie einen Euro nicht übersteigen; die zuständige Behörde darf diesen Wert ändern. Das ist die am schnellsten prüfbare Eigenschaft überhaupt, weil sie am Einsatzfeld steht, bevor irgendetwas beginnt.

Die Prüfung besteht darin, den Einsatz so hoch zu stellen, wie es geht, und die Zahl zu lesen. Endet die Auswahl bei einem Euro, ist das Merkmal erfüllt; erlaubt sie zwei Euro oder fünf, ist die Sache entschieden – ein so gebautes Spiel ist für diesen Markt nicht vorgesehen.

Wichtig ist die Richtung dieser Aussage. Ein Einsatzfeld, das bei einem Euro endet, beweist noch keine Erlaubnis, denn eine Oberfläche lässt sich nachbauen. Ein Einsatzfeld, das darüber hinausgeht, beweist umgekehrt sehr wohl, dass hier kein erlaubtes Automatenspiel vorliegt. Die eine Beobachtung schließt aus, die andere bestätigt nichts – diese Asymmetrie gilt für alle sieben Merkmale.

Der Euro hat außerdem eine Folge, die über das einzelne Spiel hinausreicht: Er macht jede Umsatzforderung in Zeit umrechenbar. Jeder Euro einer Forderung entspricht mindestens einer Partie, und daraus ergibt sich eine Mindestspielzeit. Das Verfahren dazu steht unter Bonus im Vergleich lesen.

Und er begrenzt den Verlust je Partie, nicht je Sitzung. Das Diagramm oben zeigt, was daraus folgt: Eine Stunde reiner Spielzeit kann bei lückenloser Folge bis zu siebenhundertzwanzig Euro Einsatz aufnehmen – fast den gesamten monatlichen Einzahlungsrahmen. Der Euro ist eine Grenze je Runde und keine Grenze für den Abend.

Merkmal zwei: die fünf Sekunden

Nach § 22a Abs. 6 muss eine Partie im Mittel wenigstens fünf Sekunden dauern, und sie endet mit der Anzeige des Ergebnisses. Diese Vorgabe ist der Grund, warum sich erlaubte Automatenspiele langsamer anfühlen als jene, die man aus anderen Zusammenhängen kennt.

Gemessen wird sie über mehrere Durchgänge und nicht an einer einzelnen Runde, denn das Gesetz spricht vom Mittel. Eine brauchbare Probe: zehn Partien hintereinander mit einer Uhr begleiten, die Gesamtzeit durch zehn teilen. Liegt das Ergebnis deutlich unter fünf Sekunden, stimmt etwas nicht.

Wichtig für die Messung ist, wo man anfängt und aufhört. Gezählt wird von der Erklärung bis zur Anzeige des Ergebnisses; was danach an Animation läuft, gehört nicht dazu, und was vorher an Vorbereitung passiert, auch nicht. Wer die Zeit bis zur nächsten Erklärung mitzählt, erhält zu lange Werte und beruhigt sich zu früh.

Diese Vorgabe hat eine zweite, unterschätzte Wirkung: Sie macht Spielzeit kalkulierbar. Wer wissen will, wie lange eine Aufgabe dauert, braucht nur zwei Zahlen – die Forderung und den Euro – und erhält eine Untergrenze in Minuten. Dass diese Untergrenze in der Praxis überschritten wird, liegt an den Pausen, die andere Absätze erzwingen.

Am Telefon verhält sich diese Messung etwas anders, weil die Erklärung dort unter dem Daumen liegt und die Zeit schwerer einzuschätzen ist. Was dabei zu beachten ist, steht unter mobil spielen.

180 €15 Minuten360 €30 Minuten540 €45 Minuten720 €60 Minuten
Gerechnet mit den beiden harten Zahlen des Rahmens: höchstens ein Euro je Partie nach § 22a Abs. 7 GlüStV 2021 und im Mittel wenigstens fünf Sekunden Dauer nach Abs. 6. Daraus folgt, wie viel Einsatz eine Spielzeit höchstens aufnehmen kann. Die waagerechte Marke zeigt den monatlichen Einzahlungsrahmen von eintausend Euro nach § 6c – erreichbar in gut einer Stunde reiner Spielzeit.
Fünf Sekunden Mindestdauer messen – Stoppuhr neben einem Spielbildschirm
Zehn Partien, geteilt durch zehn: die Vorgabe gilt im Mittel, nicht je Runde.

Merkmal drei: kein selbsttätiger Start

Nach § 22a Abs. 4 beginnt eine Partie nur, wenn der Spieler sie ausdrücklich erklärt, und diese Erklärung ist erst möglich, nachdem die vorhergehende Partie beendet ist. Programme, die Partien selbsttätig auslösen, sind ausdrücklich untersagt.

Erkennbar ist das an einer Abwesenheit, und Abwesenheiten übersieht man leicht. Gesucht wird eine Schaltfläche für einen Dauerlauf – ein Symbol mit einem Kreis, ein Menü mit einer Anzahl von Runden, eine Einstellung, die das Spiel bis zu einem Grenzwert weiterlaufen lässt. Findet sich etwas davon, ist das Merkmal verletzt.

Verwechslungsgefahr besteht mit zwei Dingen, die zulässig sind. Erstens mit Runden, die ein Spiel selbst als Teil seines Ablaufs auslöst; sie gehören zum Spiel, stehen in Spielregeln und Gewinnplan und verlangen keine neue Erklärung, weil sie keine neue Partie sind. Zweitens mit einer schnellen Darstellung, die eine Animation verkürzt, aber den Takt nicht verändert.

Diese Vorgabe ist die, die den Charakter des Spiels am stärksten bestimmt. Sie verhindert, dass ein Vorgang ohne Beteiligung weiterläuft, und sie macht jede Partie zu einer Entscheidung. Aus Sicht des Spielerschutzes ist das der Kern der ganzen Konstruktion – und gleichzeitig jener Punkt, den Anbieter ohne Erlaubnis am lautesten als Nachteil bewerben.

Praktisch heißt das für die Probe: Suchen Sie nicht nach einer Erlaubnis, sondern nach einer Taste. Ist sie da, brauchen Sie nicht weiterzuprüfen; ist sie nicht da, prüfen Sie die übrigen sechs Merkmale weiter.

Merkmal vier: kein Ansparen und kein Jackpot

Nach § 22a Abs. 8 ist es unzulässig, Einsätze oder Gewinne für künftige Partien anzusammeln. Ein Gewinn muss ein Vielfaches des Einsatzes sein, und die Vielfachheit muss vor dem Beginn der Partie bekannt sein.

Daraus folgt das Verbot des Jackpots in der Form, die man aus anderen Märkten kennt: ein Topf, der mit jeder Partie wächst und irgendwann ausgeschüttet wird. Ein solcher Topf setzt genau das Ansammeln voraus, das der Absatz untersagt, und er macht die Vielfachheit vor dem Start unbestimmbar.

Die Prüfung ist unauffällig und schnell. Ein wachsender Betrag über dem Spielfeld, eine Anzeige, die sich mit jeder fremden Partie erhöht, ein Hinweis auf eine gemeinsame Ausschüttung – jedes dieser Elemente ist ein deutliches Zeichen. Umgekehrt gilt: Feste Faktoren im Gewinnplan sind zulässig, auch sehr hohe.

Diese Vorschrift hat einen gedanklichen Kern, der über die Technik hinausgeht. Ein wachsender Topf verschiebt den Anreiz von der einzelnen Partie auf eine künftige, deren Zeitpunkt niemand kennt, und erzeugt damit genau jene Haltung, die den Spielerschutz beschäftigt. Dass die Vorgabe zugleich die Berechenbarkeit erhöht, ist eine willkommene Nebenwirkung.

Eine Abgrenzung für den Alltag: Treuepunkte, Stufenprogramme und Werbeaktionen sind nicht dasselbe wie ein angesparter Topf innerhalb des Spiels; sie gehören zum Verhältnis zwischen Ihnen und dem Haus und werden im Bedingungstext geregelt. Welche sechs Zeilen darin das Ergebnis bestimmen, listet die Seite zu den Bonusbedingungen.

Gewinnplan und mittlere Auszahlungsquote beim Automatenspiel – Tabelle mit Faktoren
Hier stehen die Faktoren, mit denen ein Einsatz vervielfacht werden kann – vor der ersten Partie.

Merkmal fünf: Gewinnplan und mittlere Quote am Einsatzfeld

Nach § 22a Abs. 3 müssen die Gewinnaussichten zufällig sein und für alle Teilnehmer gleich; die Spielregeln und der Gewinnplan müssen verfügbar und verständlich sein. Außerdem müssen die Wahrscheinlichkeit des höchsten Gewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro dort angezeigt werden, wo der Einsatz erfolgt.

Der letzte Teil dieser Vorgabe ist der praktisch interessanteste, weil er einen Ort nennt. Nicht in einem allgemeinen Hilfebereich, nicht im Kleingedruckten der Seite, sondern am Ort des Einsatzes. Auf kleinen Bildschirmen liegt die Angabe meist hinter einem Symbol in der Nähe des Einsatzfeldes, was zulässig ist, solange sie von dort erreichbar bleibt.

Die Probe besteht aus zwei Berührungen: Spiel öffnen, Symbol neben dem Einsatzfeld antippen, nach einer mittleren Quote und einem Gewinnplan sehen. Führt der Weg stattdessen in ein allgemeines Menü, das vom Spiel wegführt, ist das Merkmal nicht erfüllt.

Was die mittlere Quote aussagt, wird regelmäßig überschätzt. Sie beschreibt einen langen Verlauf und sagt über die nächste Partie nichts; der Ausgang ist nach demselben Absatz dem Zufall überlassen. Zahlen zu einzelnen Spielen stehen deshalb nicht hier, sondern dort, wo sie geprüft wurden.

Der Gewinnplan ist dagegen unmittelbar nützlich. Er nennt die Faktoren, mit denen ein Einsatz vervielfacht werden kann, und weil diese Faktoren nach Abs. 8 vor dem Start bekannt sein müssen, ist er die einzige Stelle, an der sich die Spannweite möglicher Ergebnisse überhaupt ablesen lässt.

Merkmal sechs und sieben: ein Spiel und fünf Minuten

Das sechste Merkmal steht in § 22a Abs. 10: Das gleichzeitige Spielen mehrerer virtueller Automatenspiele ist unzulässig. Dem Anbieter ist aufgegeben, dies technisch zu verhindern und überdies nie zwei Spiele zugleich auf den Schirm zu bringen.

Geprüft wird das durch den Versuch. Öffnen Sie ein zweites Spiel in einem zweiten Fenster, während das erste läuft; bei einem erlaubten Anbieter scheitert dieser Versuch, und zwar auch über zwei Geräte hinweg, weil die Zuordnung an Ihrem Konto hängt. Über mehrere Häuser hinweg sorgt dafür eine gemeinsame Stelle, die beim Aufsichtssystem geführt wird – mehr dazu unter Konto anlegen und verifizieren.

Das siebte Merkmal steht in Abs. 9: Nachdem Sie bestätigt haben, einen Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben, kann erst nach fünf Minuten weitergespielt werden. Diese Pause ist die einzige der sieben Eigenschaften, die sich nur im laufenden Spiel zeigt – und die einzige, die man spürt, bevor man sie versteht.

Wer sie für einen Fehler hält, versucht einen Neustart oder einen Gerätewechsel. Beides wirkt nicht, weil die Zeit beim Anbieter läuft. Umgekehrt ist das Auftreten dieser Pause ein brauchbares Zeichen dafür, dass man sich im erlaubten Rahmen befindet.

Beide Merkmale verlangen ein Konto, aber keine Einzahlung – ebenso wie die Prüfung des Monatsrahmens. Fünf der sieben Eigenschaften lassen sich dagegen ohne jede Anmeldung ansehen, und das ist die bessere Reihenfolge: zuerst das Kostenlose, dann das Aufwendige.

Die Probe in einer Viertelstunde

Die folgende Reihenfolge ist nach Kosten geordnet. Was nichts kostet, kommt zuerst; was ein Konto verlangt, danach; was Geld verlangt, gar nicht.

Zwei Hinweise zur Auswertung. Erstens die Asymmetrie: Jedes verletzte Merkmal entscheidet die Frage negativ, aber alle sieben erfüllten Merkmale beweisen keine Erlaubnis, weil sich eine Oberfläche nachbauen lässt. Beantwortet wird die Frage ausschließlich im amtlichen Verzeichnis erlaubter Anbieter, und dort über die Gesellschaft aus der Anbieterkennzeichnung; der Ablauf steht unter Zulassungsstatus selbst prüfen.

Zweitens das Datum: Ein Befund gilt für den Tag, an dem Sie ihn erhoben haben. Erlaubnisse werden erteilt und enden wieder, Programme werden umgestellt, Oberflächen überarbeitet. Schreiben Sie das Datum dazu, sonst halten Sie später eine Erinnerung für eine Prüfung.

Was außerhalb des erlaubten Rahmens gilt, lässt sich knapp fassen: Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit Strafe bedroht. Daneben haben Zivilgerichte verlorene Einsätze mehrfach zugesprochen, weil ein Vertrag mit einem Haus ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann; diese Linie ist nicht einheitlich, und ein Teil der Fragen liegt beim Bundesgerichtshof. Angemerkt sei außerdem, dass der Staatsvertrag von 2021 derzeit seine erste gesetzliche Evaluierung durchläuft, in der unter anderem Einsatzhöhe und Mindestdauer betrachtet werden; wie sie ausgeht, ist offen.

Und der Hinweis, der zum Thema gehört: Spielen um Geld ist ab achtzehn Jahren erlaubt und kann abhängig machen. Das Diagramm oben zeigt, warum die Zahl „ein Euro“ beruhigender klingt, als sie ist – in einer Stunde reiner Spielzeit summiert sie sich fast auf den monatlichen Einzahlungsrahmen. Setzen Sie eigene Grenzen, bevor Sie beginnen; Werkzeuge dafür behandelt der Beitrag über Schutzmaßnahmen. Beratung erhalten Sie gebührenfrei und anonym bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00. Dieser Text ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsauskunft.

Sieben Merkmale, ihre Grundlage und der Ort, an dem sie sich zeigen
MerkmalGrundlageWo es sichtbar wird
Höchstens ein Euro je Partie§ 22a Abs. 7am Einsatzfeld
Im Mittel fünf Sekunden je Partie§ 22a Abs. 6mit einer Uhr, über zehn Runden
Start nur auf eigene Erklärung§ 22a Abs. 4keine Taste für Dauerlauf
Kein Ansparen, kein Jackpot§ 22a Abs. 8kein wachsender Topf über dem Feld
Gewinnplan und mittlere Quote§ 22a Abs. 3am Ort des Einsatzes
Nur ein Spiel gleichzeitig§ 22a Abs. 10beim Versuch, ein zweites zu öffnen
Fünf Minuten nach einem Hinweis§ 22a Abs. 9im laufenden Spiel
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Von der Redaktion verifiziert · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.

Fragen zum Bonus

Braucht jedes Automatenspiel eine eigene Erlaubnis?

Ja. Nach § 22a Abs. 1 GlüStV 2021 ist jedes einzelne virtuelle Automatenspiel erlaubnispflichtig, und ein Spiel ohne diese Erlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel.

Wie hoch darf der Einsatz je Partie sein?

Höchstens ein Euro nach § 22a Abs. 7; die zuständige Behörde darf diesen Wert ändern. Ein Einsatzfeld, das darüber hinausgeht, zeigt ein Spiel, das für diesen Markt nicht vorgesehen ist.

Wie messe ich die fünf Sekunden richtig?

Über zehn Partien hinweg, gezählt von der Erklärung bis zur Anzeige des Ergebnisses, und dann durch zehn geteilt. Die Vorgabe aus Abs. 6 gilt im Mittel und nicht für jede Runde.

Warum gibt es kein Autoplay?

Weil § 22a Abs. 4 für jede Partie eine ausdrückliche Erklärung verlangt, die erst nach dem Ende der vorhergehenden möglich ist, und selbsttätig startende Programme untersagt.

Sind Freispiele aus dem Spiel selbst erlaubt?

Runden, die ein Spiel als Teil seines Ablaufs auslöst, sind keine neuen Partien und stehen in Spielregeln und Gewinnplan. Sie sind nicht mit einem selbsttätigen Dauerlauf zu verwechseln.

Warum sind Jackpots nicht zulässig?

Weil § 22a Abs. 8 verbietet, Einsätze oder Gewinne für künftige Partien anzusammeln. Ein wachsender Topf setzt genau dieses Ansammeln voraus und macht die Vielfachheit vor dem Start unbestimmbar.

Wo müssen Gewinnplan und mittlere Quote stehen?

Dort, wo der Einsatz erfolgt – so verlangt es § 22a Abs. 3. Ein Symbol neben dem Einsatzfeld genügt, ein allgemeines Hilfemenü, das vom Spiel wegführt, nicht.

Sagt die mittlere Auszahlungsquote etwas über meine nächste Partie?

Nein. Sie beschreibt einen langen Verlauf; der Ausgang einer einzelnen Partie ist nach demselben Absatz dem Zufall überlassen und nicht berechenbar.

Gelten diese Regeln auch für Roulette und Kartenspiele?

Nein. § 22a betrifft virtuelle Automatenspiele. Andere Online-Casinospiele sind anders geregelt, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst, weshalb die Verfügbarkeit vom Bundesland abhängt.

Beweisen alle sieben Merkmale eine deutsche Erlaubnis?

Nein. Jedes verletzte Merkmal entscheidet negativ, erfüllte Merkmale beweisen nichts, weil eine Oberfläche nachbaubar ist. Beantwortet wird die Frage nur im amtlichen Verzeichnis erlaubter Anbieter.

Verifiziert am 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen